Konjunkturstärkungsgesetz 2020 für Land- und Forstwirte
News Landwirtschaft
Um jene Branchen, die besonders von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, steuerlich weiter zu entlasten, wurden die Umsatzsteuersätze auf bestimmte Umsätze zeitlich befristet auf 5 % gesenkt.
Umsätze aus Pensionspferdehaltung unterliegen in der Regel dem Normalsteuersatz von 20%.
Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Bewertungsrechtlich ist die Tierzucht und Tierhaltung dem „land- und forstwirtschaftlichen Vermögen“ zuzuordnen, wenn die Voraussetzungen für die Einstufung als „Landwirtschaftliches Vermögen“ gegeben sind.
In der Einkommensteuer soll die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von € 400,00 auf € 800,00 angehoben werden.
Ein SEPA-Lastschriftmandat kann für die Einziehung von Abgaben nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden.
Für die Einkommensteuervorauszahlung des laufenden Jahres kann noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden.
Veränderungen verursachen bei Menschen Verunsicherung und werden oft nicht sofort positiv gesehen.
In der Einkommensteuer soll die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von € 400,00 auf € 800,00 angehoben werden.