Unterordnung einer Tätigkeit zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb
Neuigkeiten
Registrierkassenpflicht frühestens ab 1.5.2016
Die Liebhaberei-VO gilt nur bei Vorliegen von Verlusten bzw. Fehlen eines Gesamtüberschusses.
Nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz ist die Bezahlung unter dem jeweils vorgeschriebenen Mindestlohn strafbar.
Die Neuregelung gilt nicht für Vermietung zu Wohnzwecken (Steuersatz weiterhin 10 %).
Häufig sind voreilige Entscheidungen bzw. fehlende Entscheidungsgrundlagen die Ursache für das Scheitern eines Projekts.
Sponsorverträge sind an keine bestimmte Form gebunden – sie können auch mündlich geschlossen werden.









