Die Neuregelung gilt nicht für die Vermietung zu Wohnzwecken (Steuersatz weiterhin 10 %).
Neuigkeiten
Mitte März ist der VfGH zu einer Entscheidung gekommen.
Die Neuregelung gilt nicht für Vermietung zu Wohnzwecken (Steuersatz weiterhin 10 %).
Registrierkassenpflicht frühestens ab 1.5.2016
Nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz ist die Bezahlung unter dem jeweils vorgeschriebenen Mindestlohn strafbar.
Die Liebhaberei-VO gilt nur bei Vorliegen von Verlusten bzw. Fehlen eines Gesamtüberschusses.
Unterordnung einer Tätigkeit zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb
Die Steuer wird nicht nacherhoben bei einer begünstigten Schenkung, Erwerb von Todes wegen oder bei bestimmten Umgründungen.









