Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2020: 1,031.
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der neuen Werte.
ASVG
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt grundsätzlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.
| Geringfügigkeitsgrenze | |
| monatlich | € 460,66 |
| Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 690,99 |
| Höchstbeitragsgrundlage | |
| täglich | € 179,00 |
| monatlich | € 5.370,00 |
| jährlich für Sonderzahlungen | € 10.740,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen | € 6.265,00 |
| Auflösungsabgabe | entfällt ab 2020 |
Stand: 27. August 2019