Liebe Klientinnen und Klienten aus dem kunstschaffenden Bereich

Die gesamte Kunstszene ist durch die Folgen der „Corona“ fast vollständig zum Erliegen gekommen.
Viele von Ihnen stehen aufgrund der aktuellen Situation ohne jegliches Einkommen da, manche haben zwar ein Nebeneinkommen, dieses reicht jedoch meist nicht zur Deckung der laufenden Lebenshaltungskosten.

Im Folgenden erhalten Sie vorab eine Zusammenstellung der aktuell angebotenen Förderungen, wobei zu der angekündigten Bundesförderung noch keine Details vorliegen.
Gerne liefern wir Ihnen das erforderlichen Zahlenmaterial für die erfordlichen Anträge, und helfen Ihnen auch bei der Antragstellung, soweit uns das möglich ist.

Die Bundesregierung hat zur Förderung für Kunstschaffende und Kunstvermittler ein Maßnahmenpaket angekündigt, das rasche Hilfe bieten soll.
Die Details dazu werden in den nächsten Tagen erwartet.
Die Umsetzung wird in Zusammenarbeit mit dem Künstlersozialversicherungsfond erfolgen.

Der Künstlersozialversicherungsfond (ksvf) weist auf seiner Webseite auf Ihren Unterstützungsfond hin,
der seit 2015 auf Antrag Künstlerinnen und Künstlern mit Hauptwohnsitz in Österreich in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen eine Beihilfe gewährt.

Die Verwertungsgesellschaften AKM & austro mechana und die Österreichische Interpreten Gesellschaft haben angesichts der zu erwartenden Auswirkungen der Einschränkungen im Kulturbetrieb und zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen, ihren Mitgliedern rasch und unbürokratisch zu helfen und einen Kultur-Katastrophenfonds in der Höhe von 1 Million Euro für Musikschaffende einzurichten.

Zudem gibt der ksvf eine Zusammenfassung von weiteren Institutionen, die Ihnen darüber hinaus noch vielleicht noch finanzielle Unterstützung bieten können.