Ab 1.1.2016 treten die neuen Bestimmungen zur Registrierkassenpflicht in Kraft.
News Landwirtschaft
Ab dem Veranlagungszeitraum 2015 ist die neue Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 anzuwenden.
Bleibt Ihrem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb heuer ein Gewinn?
Land- und Forstwirte dürfen die Umsatzsteuer pauschal ermitteln, wenn die nötigen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Bleibt Ihrem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb heuer ein Gewinn?
Ab dem Veranlagungszeitraum 2015 ist die neue Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 anzuwenden.
Ab 1.1.2016 treten die neuen Bestimmungen zur Registrierkassenpflicht in Kraft.
Land- und Forstwirte dürfen die Umsatzsteuer pauschal ermitteln, wenn die nötigen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Mit beinahe einjähriger Verspätung werden die ersten „Einheitswertbescheide zum 1.1.2014“ an die Landwirte versendet.
Sowohl Getreideernten als auch Weinlesen sind ohne die freiwillige Hilfe von Familie und Freunden kaum machbar.