Seit 1.1.2016 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des Einkommensteuergesetzes grundsätzlich dem Steuersatz von 27,5 %.
News Landwirtschaft
Bei bäuerlichen Betriebsübergaben sind aus steuerlicher Sicht viele Themenbereiche zu berücksichtigten.
Für den Arbeitgeber soll eine neue Regelung Erleichterung beim Finden von geeigneten Aushilfskräften bringen.
Die Registrierkassenpflicht gilt grundsätzlich für Betriebe mit einem Jahresumsatz von über € 15.000,00, sofern die Barumsätze € 7.500,00 im Jahr übersteigen.
Für den Arbeitgeber soll eine neue Regelung Erleichterung beim Finden von geeigneten Aushilfskräften bringen.
Die Registrierkassenpflicht gilt grundsätzlich für Betriebe mit einem Jahresumsatz von über € 15.000,00, sofern die Barumsätze € 7.500,00 im Jahr übersteigen.
Bei bäuerlichen Betriebsübergaben sind aus steuerlicher Sicht viele Themenbereiche zu berücksichtigten.
Seit 1.1.2016 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des Einkommensteuergesetzes grundsätzlich dem Steuersatz von 27,5 %.
Wenn die Umsätze von nicht buchführungspflichtigen Unternehmern, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführt werden, nicht über € 400.000,00 liegen, kann die Steuer in Form von Durchschnittssätzen ermittelt werden.