Der umsatzsteuerpauschalierte Land- und Forstwirt muss bei inländischen Geschäften grundsätzlich keine Umsatzsteuer abführen (Durchschnittssatzbesteuerung).
News Landwirtschaft
Ein aktueller Erlass des Finanzministeriums widmet sich u. a. dem Thema durchlaufende Posten in der Registrierkasse.
Ab April 2017 wird es ernst. Die Registrierkassen-Sicherheitsverordnung gelangt zu ihrer vollen Anwendung.
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Der umsatzsteuerpauschalierte Land- und Forstwirt muss bei inländischen Geschäften grundsätzlich keine Umsatzsteuer abführen (Durchschnittssatzbesteuerung).
Das Neugründungs-Förderungsgesetz bietet auch für Betriebsübertragungen Begünstigungen.
Für den Pachtzins für landwirtschaftliche Maschinen ist die Regelbesteuerung zu verwenden.
Im Juni hat der Nationalrat eine Reform zum Kinderbetreuungsgeld beschlossen, die mit 1.3.2017 in Kraft tritt.
Ein aktueller Erlass des Finanzministeriums widmet sich u. a. dem Thema durchlaufende Posten in der Registrierkasse.
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