In vielen Unternehmen ist die Person der Unternehmerin oder des Unternehmers selbst eine der wichtigsten Ressourcen.
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Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) warnt auf www.bmf.gv.at vor gefälschten E-Mails.
In vielen Unternehmen ist die Person der Unternehmerin oder des Unternehmers selbst eine der wichtigsten Ressourcen.
Jedem Arbeitnehmer steht für seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ein Werbungskostenpauschale von € 132,00 pro Jahr zu.
Ohne funktionierenden Mietenmarkt muss der Fremdvergleich anhand einer abstrakten Renditeberechnung angestellt werden.
Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen.
Befristet keine Umsatzsteuer für Schutzmasken
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