Die Bundesregierung hat ein Förderpaket für Startup-Unternehmen beschlossen.
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Das Unternehmen kann bei Dienstreisen im Inland für ausgezahlte Tag- und Nächtigungsgelder die Vorsteuer abziehen.
Als „familienhafte Mitarbeit“ wird die Aushilfstätigkeit eines Familienmitglieds im Betrieb bezeichnet.
Für einen Heimarbeitsplatz zum Zweck der Kinderbetreuung ist der Abzug aber nicht möglich.
Die Bundesregierung hat ein Förderpaket für Startup-Unternehmen beschlossen.
Als „familienhafte Mitarbeit“ wird die Aushilfstätigkeit eines Familienmitglieds im Betrieb bezeichnet.
Das Unternehmen kann bei Dienstreisen im Inland für ausgezahlte Tag- und Nächtigungsgelder die Vorsteuer abziehen.
Für einen Heimarbeitsplatz zum Zweck der Kinderbetreuung ist der Abzug aber nicht möglich.
Das neue Pensionskonto sollte für alle ab 1.1.1955 Geborenen bereits feststehen.
Wird eine Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft, ist sie Privatvergnügen, und die daraus resultierenden Verluste können nicht steuerwirksam genutzt werden.





