Der Nationalrat hat kurz vor der Wahl am 19. September unter anderem das Steuerreformgesetz 2020 und das Abgabenänderungsgesetz 2020 beschlossen.
News Gastronomie
Abnutzbare Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 400,00, sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter, können grundsätzlich im Jahr der Anschaffung steuerlich voll als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Ab 1. November 2019 gilt ein umfassendes Rauchverbot in Räumen der Gastronomie.
Mit Beginn 2020 können Behörden grundsätzlich bundesbehördliche Dokumente elektronisch zustellen.
Wird einem Dienstnehmer eine Wohnung zur Verfügung gestellt, so ist dafür grundsätzlich in der Lohnverrechnung ein Sachbezug anzusetzen und dieser zu versteuern.
Zu jedem Monatsende sind die Zwischenstände des Umsatzzählers der Registrierkasse zu ermitteln (Monatszähler) und als Barumsatz mit Betrag Null (0) zu speichern.
Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Unternehmensgründungen und größere Investitionen wollen finanziert werden.
Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.
Es wird nun neu zwischen Einzweckgutscheinen und Mehrzweckgutscheinen unterschieden.