Auf Speisen gilt ein USt-Satz von 10 % – auf Getränke ein Steuersatz von 20 %.
News Gastronomie
Anfang Oktober wurden die Regelungen für Selbstanzeigen verschärft.
Vor dem Start eines Gastronomiebetriebes sollten Sie sich ausführlich darüber informieren, …
Für selbständige Kleinverdiener gibt es seit Jahreswechsel eine erfreuliche Nachricht.
Für selbständige Kleinverdiener gibt es seit Jahreswechsel eine erfreuliche Nachricht.
Sehr teure Investitionen können die zukünftige Lage des Unternehmens wesentlich beeinflussen.
Ob mehrere Unternehmen einen einheitlichen Betrieb begründen, ist nach objektiven Grundsätzen der Verkehrsauffassung zu beurteilen.
Die „GmbH Light“ gehört seit 1.3.2014 wieder der Vergangenheit an.