Registrierkassenpflicht frühestens ab 1.5.2016
News Gastronomie
Nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz ist die Bezahlung unter dem jeweils vorgeschriebenen Mindestlohn strafbar.
Die Neuregelung gilt nicht für Vermietung zu Wohnzwecken (Steuersatz weiterhin 10 %).
Die Neuregelung gilt nicht für Vermietung zu Wohnzwecken (Steuersatz weiterhin 10 %).
Registrierkassenpflicht frühestens ab 1.5.2016
Nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz ist die Bezahlung unter dem jeweils vorgeschriebenen Mindestlohn strafbar.
Die Liebhaberei-VO gilt nur bei Vorliegen von Verlusten bzw. Fehlen eines Gesamtüberschusses.
Ab Mai 2018 müssen alle Gastronomiebetriebe rauchfrei sein.