Trinkgelder sind gesetzlich von der Einkommensteuer befreit, wenn der Leistungsempfänger für eine Arbeitsleistung freiwillig ein ortsübliches Trinkgeld gibt.
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Vermindern Darlehensrückzahlungen und Privatentnahmen meinen Gewinn?
Schon seit 1.1.2016 besteht die generelle Belegerteilungspflicht für Unternehmer.
Seit 1.5.2016 gilt prinzipiell der Steuersatz von 13 % für sportliche Veranstaltungen.
Trinkgelder sind gesetzlich von der Einkommensteuer befreit, wenn der Leistungsempfänger für eine Arbeitsleistung freiwillig ein ortsübliches Trinkgeld gibt.
Vermindern Darlehensrückzahlungen und Privatentnahmen meinen Gewinn?
Schon seit 1.1.2016 besteht die generelle Belegerteilungspflicht für Unternehmer.
Seit 1.5.2016 gilt prinzipiell der Steuersatz von 13 % für sportliche Veranstaltungen.
Seit 1.5.2016 gilt für Beherbergungen samt Nebenleistungen ein Umsatzsteuersatz von 13 %.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, so steht von Beginn an keine Begünstigung zu.