Seit 1. Juli 2017 werden Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich für jeden zusätzlich in Österreich geschaffenen Arbeitsplatz in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten rückerstattet.
News Gastronomie
Die Umqualifizierung von Leistungen von Selbständigen in ASVG-pflichtige Dienstverhältnisse erzeugt in der Praxis sehr hohe Kosten und Unsicherheit.
Seit 1.1.2017 können Aushilfskräfte in einem gewissen Ausmaß und unter bestimmten Voraussetzungen einkommensteuerfrei im Betrieb beschäftigt werden.
Wie schon berichtet ist die Umsatzsteuer von Pauschalpreisen für Zimmer mit Frühstück, Halb- oder Vollpension auf Übernachtung und Verpflegung aufzuteilen.
Die Umsatzsteuerrichtlinien sehen Zahlungen, die jemand aufgrund seines vorzeitigen Rücktritts vom Vertrag leistet, als nicht umsatzsteuerbar an.
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Seit 1.1.2017 können Aushilfskräfte in einem gewissen Ausmaß und unter bestimmten Voraussetzungen einkommensteuerfrei im Betrieb beschäftigt werden.
Seit 1. Juli 2017 werden Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich für jeden zusätzlich in Österreich geschaffenen Arbeitsplatz in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten rückerstattet.
Die Umsatzsteuerrichtlinien sehen Zahlungen, die jemand aufgrund seines vorzeitigen Rücktritts vom Vertrag leistet, als nicht umsatzsteuerbar an.
Wie schon berichtet ist die Umsatzsteuer von Pauschalpreisen für Zimmer mit Frühstück, Halb- oder Vollpension auf Übernachtung und Verpflegung aufzuteilen.