Der Gesetzgeber hat ein drittes Gesetzespaket zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen.
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Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Unternehmen finanziell besonders hart.
Der Gesetzgeber hat ein drittes Gesetzespaket zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen.
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Unternehmen finanziell besonders hart.
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und Ein-Personen-Unternehmer (EPU) wirtschaftlich besonders hart.
Das Finanzministerium hat in einer eigenen BMF-Info die aktuellen Sonderregelungen betreffend des Coronavirus dargestellt.
Im Folgenden finden Sie die Eckpunkte zur sogenannten Corona-Kurzarbeit (bzw. COVID-19-Kurzarbeit).
Die Gruppe der Selbstständigen ist nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert, sondern kann sich nur freiwillig versichern lassen.
Das Austria Wirtschaftsservice (aws) weitet seine Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit der COVID-19 – Krise aus und nimmt Vereinfachungen vor.
Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken können mit Haftungen der ÖHT besichert werden .





