Mit der COVID-19 Investitionsprämie soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden.
Neuigkeiten
Bis zum Ende des Stundungszeitraumes kann ein Antrag auf Ratenzahlung in zwölf angemessenen Monatsraten gestellt werden.
Viele Unternehmen und deren Mitarbeiter konnten (oder mussten) in den letzten Monaten Erfahrungen zum Thema Arbeit im Homeoffice sammeln.
Das Konjunkturstärkungsgesetz (KonStG 2020) soll mit Maßnahmen im Abgabenrecht Entlastung bringen und den Standort stärken.
Mit der COVID-19 Investitionsprämie soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden.
Bis zum Ende des Stundungszeitraumes kann ein Antrag auf Ratenzahlung in zwölf angemessenen Monatsraten gestellt werden.
Viele Unternehmen und deren Mitarbeiter konnten (oder mussten) in den letzten Monaten Erfahrungen zum Thema Arbeit im Homeoffice sammeln.
Viele Unternehmen und deren Mitarbeiter konnten (oder mussten) in den letzten Monaten Erfahrungen zum Thema Arbeit im Homeoffice sammeln.
Im Konjunkturstärkungsgesetz (KonStG 2020) finden sich neben einer Vielzahl von Änderungen auch Maßnahmen zur steuerlichen Förderung von Investitionen.
Der oberste Gerichtshof (OGH) hatte in einem aktuellen Urteil zu entscheiden, wie dieses Schutzrecht des Arbeitgebers im Falle eines Saisonarbeitsverhältnisses zu beurteilen sei.





