Es wird für Gastronomiebetriebe einige Änderungen im Rahmen der Steuerreform geben.
Neuigkeiten
Mit Jahresbeginn wurde der Eigenanteil des Versicherten auf 17 % (davor: 16,5 %) erhöht.
Er kann ein unselbständiger Bestandteil des land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebs sein.
Seit 1.1.2015 gilt die Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015.
Einnahmen aus einer Zimmervermietung werden nicht dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet.
Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, können eine Vielzahl von unterschiedlichen Förderungen beantragen.
Nach der derzeit vorliegenden Fassung der Steuerreform soll eine allgemeine Registrierkassenpflicht eingeführt werden.
Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Dirndl bzw. ein Trachtenanzug abgesetzt werden.
Im Arbeitszeitgesetz wird geregelt, dass grundsätzlich die tägliche Normalarbeitszeit acht Stunden und die wöchentliche Normalarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten darf.









