Nach der Neuregelung werden die Einkünfte auch der leistungserbringenden natürlichen Person zugerechnet.
Neuigkeiten
Ab dem Veranlagungszeitraum 2015 ist die neue Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 anzuwenden.
Land- und Forstwirte dürfen die Umsatzsteuer pauschal ermitteln, wenn die nötigen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Bleibt Ihrem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb heuer ein Gewinn?
Ab 1.1.2016 treten die neuen Bestimmungen zur Registrierkassenpflicht in Kraft.
Ab 1.1.2016 treten die neuen Bestimmungen zur Registrierkassenpflicht in Kraft.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2015 ist die neue Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 anzuwenden.
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Land- und Forstwirte dürfen die Umsatzsteuer pauschal ermitteln, wenn die nötigen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
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