Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß.
Neuigkeiten
Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und die COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung ist es möglich, Verluste aus 2020 in den Jahren 2019 und 2018 steuerlich zu berücksichtigen.
Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes beschlossen, welche rückwirkend in Kraft tritt und die Zuverdienstgrenze für Studierende von € 10.000,00 auf € 15.000,00 anhebt.
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Härtefallfonds bis März 2021 verlängert
Laufende Unterstützungsleistungen für Land- und Forstwirte
Die im Konjunkturstärkungsgesetz 2020 vorgesehenen Maßnahmen sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die heimischen Betriebe zumindest teilweise abfedern.
Um jene Branchen, die besonders von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, steuerlich weiter zu entlasten, wurden die Umsatzsteuersätze auf bestimmte Umsätze zeitlich befristet auf 5 % gesenkt.
Umsätze aus Pensionspferdehaltung unterliegen in der Regel dem Normalsteuersatz von 20%.
Konjunkturstärkungsgesetz 2020 für Land- und Forstwirte