Der Handwerkerbonus wurde verlängert.
Neuigkeiten
Seit 1.1.2016 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des Einkommensteuergesetzes grundsätzlich dem Steuersatz von 27,5 %.
Das Bundesfinanzgericht hatte zu entscheiden, ob es sich beim Betreiben einer Photovoltaikanlage eines Landwirts um eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes handelt.
Wenn die Umsätze von nicht buchführungspflichtigen Unternehmern, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführt werden, nicht über € 400.000,00 liegen, kann die Steuer in Form von Durchschnittssätzen ermittelt werden.
Die Registrierkassenpflicht gilt grundsätzlich für Betriebe mit einem Jahresumsatz von über € 15.000,00, sofern die Barumsätze € 7.500,00 im Jahr übersteigen.
Für den Arbeitgeber soll eine neue Regelung Erleichterung beim Finden von geeigneten Aushilfskräften bringen.
Das Finanzamt erkannte die Verluste nicht an. Es bezeichnete die Vermietung als Liebhaberei.
Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen.









