Damit Ihre Kunden sich auch schon bei geleisteten Anzahlungen die Vorsteuer vom Finanzamt holen können, müssen Sie die Umsatzsteuer auf einer Anzahlungsrechnung ebenfalls ausweisen.
Neuigkeiten
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden.
Damit Ihre Kunden sich auch schon bei geleisteten Anzahlungen die Vorsteuer vom Finanzamt holen können, müssen Sie die Umsatzsteuer auf einer Anzahlungsrechnung ebenfalls ausweisen.
Für bestimmte Aushilfen kommt es ab 1.1.2018 zu einer Änderung in der Sozialversicherung.
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Gewerbetreibende, Gewerbegesellschafter und sogenannte Neue Selbständige haben in der Regel 1,53 % der vorläufigen Beitragsgrundlage der Krankenversicherung als Selbständigenvorsorge zu bezahlen.
Unternehmer sein, bedeutet Risiken eingehen: Ohne Risiko kein unternehmerischer Erfolg. Das Risikomanagement ist eine Aufgabe der Unternehmensführung.
Seit 1. Juli 2017 werden Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich für jeden zusätzlich in Österreich geschaffenen Arbeitsplatz in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten rückerstattet.
Die Umqualifizierung von Leistungen von Selbständigen in ASVG-pflichtige Dienstverhältnisse erzeugt in der Praxis sehr hohe Kosten und Unsicherheit.
Seit 1.1.2017 können Aushilfskräfte in einem gewissen Ausmaß und unter bestimmten Voraussetzungen einkommensteuerfrei im Betrieb beschäftigt werden.







