Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Neuigkeiten
Personalkosten sind ein wesentlicher Teil der Kosten eines Gastronomie- oder Hotellerieunternehmens.
Für eine Nächtigung vom 31.10. auf den 1.11.2018 ist bereits der Steuersatz von 10 % anzuwenden.
Wie an anderer Stelle schon erwähnt, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen samt Nebenleistungen anzuwenden.
Nach Erstellung und Prüfung des Startbelegs beginnt der laufende Betrieb.
Die Höhe des Sachbezugs wird in der Sachbezugswerteverordnung geregelt.
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Personalkosten sind ein wesentlicher Teil der Kosten eines Gastronomie- oder Hotellerieunternehmens.
Für eine Nächtigung vom 31.10. auf den 1.11.2018 ist bereits der Steuersatz von 10 % anzuwenden.
Bestimmte Zahlungen für Sonderausgaben werden seit der Veranlagung 2017 automatisch für die Steuererklärung berücksichtigt.








