Strafen und Geldbußen laut Einkommensteuergesetz
Neuigkeiten
Der Aufbau und die Pflege von Kontakten ist für jeden Unternehmer ein wesentlicher Teil seines Erfolges.
Im Folgenden ein grober Überblick über einige aus steuerlicher Sicht ausgewählte betroffene Rechtsbereiche.
Im Folgenden ein grober Überblick über einige aus steuerlicher Sicht ausgewählte betroffene Rechtsbereiche.
Möchte man mit einem oder mehreren Partnern ein Unternehmen gründen, so ist dies in unterschiedlichen Rechtsformen möglich.
Möchte man mit einem oder mehreren Partnern ein Unternehmen gründen, so ist dies in unterschiedlichen Rechtsformen möglich.
Freiwillige Zuwendungen wie Sponsorzahlungen sind grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig.
Freiwillige Zuwendungen wie Sponsorzahlungen sind grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig.
Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.
Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.





