Seit 1.1.2017 zwingende Steuerpflicht
Das Einkommensteuergesetz sieht eine Steuerbefreiung für freie oder verbilligte Mahlzeiten von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz vor.
Mit Beginn einer Beschäftigung wird die Mitversicherung als Angehörige/r automatisch unterbrochen.
Vorsteuerabzug für die angeschaffte Ladestation
Der Gewinnfreibetrag steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu.
Werden die Voraussetzungen nicht eingehalten, kann es zu einer pauschalen Nachversteuerung kommen.
Beginnend mit Juli 2017 sollen für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz den Unternehmen in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten rückerstattet werden.
Seit 1.1.2017 zwingende Steuerpflicht
Seit 1.5.2016 gilt prinzipiell der Steuersatz von 13 % für sportliche Veranstaltungen.