Nachfolgend finden Sie Beispiele für land- und forstwirtschaftliche Einnahmen, die nicht von der Pauschalierung umfasst und daher immer steuerpflichtig sind
Grundsätzlich zählen zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft auch Einkünfte aus Jagd.
Als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) gelten auch auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen, also solche, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen werden.
Bäuerliche Nachbarschaftshilfe, wie z. B. Mähdreschen, fällt nicht unter die Vollpauschalierung.
Um im Wettbewerb bestehen zu können, ist die Kostenrechnung ein wichtiges Informationsinstrument für Unternehmer.
Der Arbeitgeber hat den geringfügig Beschäftigten jedoch beim Krankenversicherungsträger jedenfalls anzumelden.
Wenn Sie sich aufgrund Ihres Urlaubs im Ausland aufhalten und dort medizinische Leistungen brauchen, finden Sie hier nötigen Infos.
Sonstige Leistungen sind solche, die nicht in einer Lieferung bestehen.
Ferialjobs im Sommer sind bei Studenten heiß begehrt.
Das Deregulierungsgesetz bringt im Bereich des Arbeitsrechts den Entfall von Auflagepflichten für die meisten Arbeitgeber.