Bis 31.12.2019 ist es möglich, bestimmte geringfügig beschäftigte Aushilfen steuerfrei im Betrieb zu beschäftigen.
Das Vermieten einer Ferienwohnung, kann entweder eine gewerbefreie Raummiete oder eine Beherbergung sein, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist.
Per 1.1.2020 werden aus den neun Gebietskrankenkassen der einzelnen Bundesländer eine Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).
Der Bundesminister für Finanzen hat die Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge geändert.
Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Zu jedem Monatsende sind die Zwischenstände des Umsatzzählers der Registrierkasse zu ermitteln (Monatszähler) und als Barumsatz mit Betrag Null (0) zu speichern.
Wird einem Dienstnehmer eine Wohnung zur Verfügung gestellt, so ist dafür grundsätzlich in der Lohnverrechnung ein Sachbezug anzusetzen und dieser zu versteuern.
Mit Beginn 2020 können Behörden grundsätzlich bundesbehördliche Dokumente elektronisch zustellen.
Ab 1. November 2019 gilt ein umfassendes Rauchverbot in Räumen der Gastronomie.
Abnutzbare Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 400,00, sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter, können grundsätzlich im Jahr der Anschaffung steuerlich voll als Betriebsausgabe abgesetzt werden.