Auswirkung der Hauptfeststellung auf die Beiträge zur Sozialversicherung auf 1.4.2018 verschoben

Der Hauptfeststellungsbescheid hat nicht nur für die Steuern des Land- und Forstwirts, sondern auch auf die Sozialversicherungsbeiträge Auswirkungen. Im Bewertungsgesetz war ursprünglich festgelegt, dass die neuen Bescheide mit 1.1.2017 auch für die Sozialversicherung wirksam werden. Viele Bescheide wurden allerdings erst nach diesem Stichtag zugestellt und somit erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich laut Gesetz zum nächsten Quartalsersten nach Bescheidzustellung, für die SV-Beiträge als Basis herangezogen.

Der Nationalrat hat nun beschlossen, den Stichtag, ab dem die Hauptfeststellungsbescheide für die Sozialversicherung wirksam werden, von 1.1.2017 auf den 1.4.2018 zu verschieben, um alle bäuerlichen Betriebe gleich zu behandeln.

Bei einer Steigerung des Einheitswerts von mehr als 10 % besteht für Betriebsführer von bestimmten Betrieben auch die Möglichkeit einer teilweisen Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Das Gesetz sieht vor, dass dies nur dann erfolgt, falls der Bund dem Versicherungsträger entsprechende Bundesmittel zur Verfügung stellt. Unter anderem sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit einem SV-rechtlichen Gesamteinheitswert am 1.4.2018 bis € 4.400,00 und von über € 60.000,00 ausgeschlossen. Die Gutschrift ist einerseits vom Ausmaß der Steigerung und andererseits von der Anzahl der Betriebe abhängig, die davon profitieren. Für die Jahre 2016 bis 2018 wird diese Berechnung erstmals für das 4. Quartal 2018 durchgeführt.

Stand: 26. März 2018

Bild: Aikon – Fotolia.com

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