Kann ich meine Mitarbeiter auch mit dem Smartphone bei der Sozialversicherung anmelden?

Wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird, so sind diese Dienstnehmer vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anzumelden. Andernfalls drohen Strafen und Beitragszuschläge.

Diese Anmeldung kann entweder gleich als Vollanmeldung mit allen Daten erfolgen, oder vorab als Mindestangaben-Anmeldung durchgeführt werden. Nach einer Mindestangaben-Anmeldung ist binnen sieben Tagen eine Vollmeldung erforderlich.

Über die kostenlose „ELDA-App für Mindestangaben-Anmeldung (MAM)“ ist dies am Smartphone jederzeit möglich.

Die einmalige Installation erfolgt durch Download der App via Apple App Store für iOS Geräte oder aus Google Play für Android.

Mit der App können Sie

  • Dienstgeber- und Dienstnehmerstammdaten anlegen,
  • Mindestangaben-Anmeldungen erstellen,
  • Meldebestätigungen abrufen,
  • eine automatische Meldebestätigung per E-Mail erhalten,
  • alle übermittelten Meldungen archivieren.

Stand: 26. März 2018

Bild: lenets_tan – Fotolia.com

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