Aufklärung via Telefon

Ausgangslage

In dem konkreten Fall wurde der Kläger im Rahmen eines Telefongesprächs eine Woche vor der geplanten Operation ausführlich über das typische Risiko einer Hypoxie, welches sich dann auch tatsächlich verwirklicht hat, informiert und hat dennoch der Behandlung zugestimmt. Der Patient wünschte im Rahmen der Operation ausdrücklich eine Spinalanästhesie.

Typische Risiken sind solche, welche auch bei Anwendung der größtmöglichen Sorgfalt nicht immer vermeidbar und geeignet sind, die Entscheidung des Patienten und somit seine Einwilligung zu beeinflussen.

Rechtliche Würdigung

Die Beurteilung, ob eine ausreichende und rechtzeitige Aufklärung stattgefunden hat, ist immer eine Einzelfallbetrachtung und anhand der konkreten Umstände zu prüfen. Es handelt sich daher um keine erhebliche Rechtsfrage, die eine außerordentliche Revision rechtfertigen würde.

Im konkreten Fall bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) eine lege artis durchgeführte Operation und auch die Aufklärung erfolgte ordnungsgemäß. Der geltend gemachte Schadenersatzanspruch wurde nicht zugesprochen.

Stand: 27. November 2018

Bild: Prostock-studio – stock.adobe.com

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